Was zahlt der Arbeitgeber?
Der Pflichtzuschuss ist die Untergrenze, nicht der Normalfall. Viele Betriebe geben mehr. Ein höherer Zuschuss verändert die Rechnung stärker als jeder Tarifvergleich.
Der einzige Weg in die Altersvorsorge, bei dem jemand anderes mitzahlt. Sie wandeln einen Teil Ihres Bruttogehalts in Vorsorge um – das mindert Steuern und Sozialabgaben – und Ihr Arbeitgeber gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss dazu.
Vom Bruttogehalt geht ein Betrag direkt in den Vorsorgevertrag, bevor Steuern und Sozialabgaben greifen. Ihr Nettogehalt sinkt deshalb um deutlich weniger, als in den Vertrag fließt. Weil auch der Arbeitgeber Sozialabgaben spart, muss er einen Teil davon weitergeben – das ist der Pflichtzuschuss.
Die Kehrseite steht selten im Prospekt: Weniger Bruttogehalt bedeutet auch geringere Beiträge zur gesetzlichen Rente und damit eine etwas niedrigere gesetzliche Rente. Und auf die spätere Betriebsrente fallen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Beides gehört in jede ehrliche Rechnung – es macht die bAV nicht schlecht, es verschiebt nur die Schwelle, ab der sie sich lohnt.
Welcher davon zur Verfügung steht, entscheidet der Arbeitgeber – nicht der Arbeitnehmer. Häufig gibt es einen Rahmenvertrag, an den Sie gebunden sind.
| Weg | Kurz gesagt |
|---|---|
| Direktversicherung | Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung auf Ihr Leben ab. Der häufigste Weg, weil er für den Betrieb am einfachsten zu handhaben und bei einem Arbeitgeberwechsel meist mitnehmbar ist. |
| Pensionskasse | Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, oft branchen- oder konzerngebunden. Ähnlich wie die Direktversicherung, aber mit eigenem Regelwerk. |
| Pensionsfonds | Freiere Anlage als Kasse und Direktversicherung, dafür schwankender. Für lange Restlaufzeiten interessant. |
| Unterstützungskasse | Vor allem für höhere Beiträge oberhalb der geförderten Grenzen. Anzutreffen bei Geschäftsführern und Führungskräften. |
| Direktzusage | Der Arbeitgeber sagt die Leistung selbst zu und bildet Rückstellungen. Die stärkste Bindung an den Betrieb – und die Frage, wie es der Firma in dreißig Jahren geht. |
Der Pflichtzuschuss ist die Untergrenze, nicht der Normalfall. Viele Betriebe geben mehr. Ein höherer Zuschuss verändert die Rechnung stärker als jeder Tarifvergleich.
Mitnehmen, ruhen lassen oder beim neuen Arbeitgeber fortführen – das hängt am Durchführungsweg. Wer häufiger wechselt, sollte das vorher wissen und nicht hinterher.
Rahmenverträge sind oft günstiger als Einzelverträge, aber nicht immer. Die Kostenquote steht im Produktinformationsblatt – und lohnt den Blick.
Erst nach Abzug der späteren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und unter Berücksichtigung der etwas geringeren gesetzlichen Rente lässt sich sagen, ob sich der Weg lohnt.
Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss Entgeltumwandlung ermöglicht werden – die Frage ist also nicht, ob eine bAV kommt, sondern wie sie aufgesetzt ist. Ein sauberer Rahmenvertrag mit klarer Versorgungsordnung erspart Einzelfallentscheidungen, senkt den Verwaltungsaufwand und begrenzt Haftungsrisiken aus fehlerhafter Beratung.
Für kleinere Betriebe ist zudem interessant, dass eine gut erklärte Betriebsrente in der Personalgewinnung mehr wiegt als ihr Beitrag – vorausgesetzt, die Belegschaft versteht, was sie da hat.
Ob als Arbeitnehmer mit einem Angebot des Betriebs oder als Arbeitgeber, der eine Versorgungsordnung aufsetzen will – schreiben Sie uns, worum es geht.