Riester-Rente wird noch attraktiver

Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz auch bei der privaten Altersvorsorge

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt. Im Fokus dieses Gesetzes standen die Betriebsrenten. Das Gesetz enthält jedoch eine Reihe von Maßnahmen, die die Riester-Rente für Sparer noch interessanter machen.

Erhöhung der Zulage

Der Gesetzgeber hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2018 die Grundzulage um über 13,5 % von 154 Euro pro Jahr auf 175 Euro pro Jahr zu erhöhen. Hat man einen Riester-Vertrag, bekommt man die volle Zulage von nunmehr 175 Euro, wenn man mind. 4 % seiner Einkünfte (max. 2.100 Euro abzüglich Zulage) pro Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlt. Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhält der Sparer zusätzlich noch eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind (für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Das klingt zunächst nicht viel. Für eine Person mit zwei Kindern, die jedoch 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich allein die Zulagen durch den Staat auf 15.500 Euro. Zuzüglich der eingezahlten Eigenbeiträge kommt damit ein ordentliches Finanzpolster für die eigene Altersvorsorge zusammen, das die im Alter zur Verfügung stehenden Einkünfte entsprechend erhöht. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige in der Einkommensteuererklärung die Eigenbeiträge (zuzüglich der zunächst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis max. 2.100 Euro geltend machen, was sich – je nach Einkommensverhältnissen – als noch günstiger im Vergleich zur bloßen Zulage erweisen kann. Die Differenz zwischen der steuerlichen Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der erhaltenen Zulage bekommt der Riester-Sparer dann von seiner Einkommensteuer abgezogen.

Durch die Erhöhung der Grundzulage auf 175 Euro ist der Abschluss eines Riester-Vertrages für die private Altersvorsorge damit noch attraktiver.

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