Viele Menschen werden sich in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten mit einem neuartigen Impfstoff gegen Corona impfen lassen oder sogar impfen lassen müssen. Sicherlich viele mit einem unguten Gefühl!!

Die Sorge vor Nebenwirkungen und Impfschäden sind groß! Nach Impfstart in Großbritannien sind jetzt auch in den USA kurz nach der Injektion des Impfstoffes mit der mRNA-Impfung von BioNTech/ Pfizer erste schwere allergische Reaktionen aufgetreten. Darüber berichtet die „New York Times“. Demnach kam es bei zwei Mitarbeitern eines Krankenhauses in Juneau, Alaska, wenige Minuten nach der Impfung zu einer anaphylaktische Reaktion.

Wer haftet für Impfschäden?

Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, muss je nach Fallgestaltung individuell die Haftungsfrage geklärt werden!! Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

Private Vorsorge vor der Corona-Impfung ein muss!

Ein kleines Stück Sicherheit – mit einem Impfschadenschutz, zumindest in finanzieller Hinsicht! Denn in vielen Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung sind Folgeschäden durch Schutzimpfungen einem Unfall gleichgestellt.

Doch wussten Sie, dass bei sehr vielen Versicherern gar kein Impfschaden versichert und bei anderen der Impfschaden auf bestimmte Krankheiten begrenzt ist? Eine Absicherung im Vorhinein spezifisch benannter Krankheiten ist bei einem neuen Impfstoff aber aus unserer Sicht nicht opportun. Daher stellen wir Ihnen auf Anfrage einen Unfallversicherungsvergleich gerne zur Verfügung. Hier sehen Sie in der letzten Spalte, ob der Versicherer in dem spezifischen Tarif eine Impfschadenschutzversicherung inklusive offener Erkrankungsliste anbietet. Denn darauf kommt es aus unserer Sicht jetzt an.

Selbstverständlich prüfen wir auch gerne Ihren Altvertrag oder Sie Sie nutzen unseren Online-Vergleichsrechner und erstellen Ihren Vergleich selbst.

Unfallversicherung mit Impfschadenschutz: Zum Vergleichsrechner 》

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